Inhalt

1. Schulcurriculum
2. Anzahl der Klassenarbeiten
3. Kriterien für die Notenvergabe
4. Schulbücher
5. Weiterführende Angebote

1. Schulcurriculum

Das Schulcurriculum orientiert sich an den Kerncurricula für Gymnasien für das Fach Musik, herausgegeben vom Niedersächsischen Kultusministerium. Das Kerncurriculum für die Klassen 5 - 10 ist seit August 2014 für alle Klassenstufen vollständig und gültig. Das Kerncurriculum für die Oberstufe gilt seit August 2015. 
Die Kerncurricula können auf dem Niedersächsischen Bildungsserver unter http://www.nibis.de/nibis.phtml?menid=1526 eingesehen werden. Im Folgenden sind die Themen des Schulcurriculums für die einzelnen Klassenstufenaufgeführt:

Klasse 5: Takt, Rhythmus, Tonhöhen (Tonleitern, Intervalle), Dreiklänge; Die Stimme, Instrumentenkunde (Streichinstrumente)

Klasse 6: Dur und Moll, Bass-Schlüssel; Kanon; Instrumentenkunde (Blasinstrumente); Musik mit Programm; Tanz

Bläserklasse: In den Bläserklassen (Jahrgangsstufe 5 und 6) ist der Musikunterricht um eine Stunde erweitert.  Neben der Vermittlung der Inhalte des allgemeinen Fachcurriculums findet instrumentale Unterweisung in Gruppen statt. Die Absolventen der Bläserklassen sind normalerweise in der Lage, im Anschluss an den entsprechenden AGs teilzunehmen.

Klasse 7: Vertiefung der Musiklehre; Formenlehre (Liedformen, Rondo); Instrumentenkunde (Instrumente aus Rock/Pop); Oper; Urheberrecht

Klasse 8: Formenlehre (Themengliederung); Variation, Instrumentenkunde (Tasteninstrumente, Sinfonieorchester); Musical; Musik in der Werbung; Sounddesign

Klasse 9: Musik entfällt laut schulinterner Stundentafel

Klasse 10: Vertiefung der Musiklehre; Blues, Jazz; Epoche, Gattungen (Fuge, Sinfonie, Kunstlied); Politische Musik; Filmmusik

Wesentlicher Bestandteil des Unterrichts in der Sekundarstufe I ist das praktische Erfahren von Musik durch Singen, Musizieren mit Instrumenten, Bewegen. 

Einführungsphase: Sonate - Sinfonie, Themengliederung; Moderne Musik

Qualifikationsphase: Zentrale Vorgaben bei vierstündigen Kursen auf erhöhtem Anforderungsniveau; Individuelle Themen bei zweistündigen Kursen auf grundlegendem Anforderungsniveau

2. Zahl der Klassenarbeiten und Klausuren

In den Klassen 5 – 7 und 10 findet der Musikunterricht jeweils mit 2 Wochenstunden statt, in Klasse 8 findet der Musikunterricht mit einer Wochenstunde statt (üblicherweise epochal in nur einem Schulhalbjahr mit zwei Wochenstunden). Es wird in jedem Schulhalbjahr 1 Klassenarbeit geschrieben.

In der Einführungsphase findet der Unterricht mit einer Wochenstunde statt.  Bei epochalem Unterricht wird eine, bei durchgehendem Unterricht werden zwei maximal zweistündige Klausuren geschrieben.

In der Qualifikationsstufe findet der Musikunterricht in Kursen auf erhöhtem Anforderungsniveau mit 4 Wochenstunden (3 Klausuren pro Schuljahr), in Kursen auf grundlegendem Anforderungsniveau mit 2 Wochenstunden (2 Klausuren pro Schuljahr) statt. Vom Schuljahr 2019/20 an finden bei erhöhtem Anforderungsniveau Kurse mit 5 Wochenstunden, bei grundlegendem Anforderungsniveau Kurse mit 3  Wochenstunden statt.

3. Kriterien für die Notenvergabe

Die Kriterien für die Notenvergabe orientieren sich an den Hinweisen in den Kerncurricula.
Für die Klassen 5 – 10 gilt:
Mündliche und fachspezifische Leistungen besitzen bei der Bestimmung der Gesamtzensur in Musik ein deutlich höheres Gewicht als die schriftlichen Leistungen. Der Anteil der schriftlichen Leistungen an der Gesamtzensur darf ein Drittel an der Gesamtzensur nicht unterschreiten. Mündliche und fachspezifische Leistungen sind zum Beispiel:

  • Beiträge zum Unterrichtsgespräch
  • mündliche Überprüfungen
  • kurze schriftliche Tests, schriftliche Kontrolle der Hausaufgaben
  • Unterrichtsdokumentationen (Heft, Protokoll, Mappe)
  • Qualität der Bearbeitung von Hausaufgaben - Präsentationen (Referat, Plakat, Modell)
  • Mitarbeit bei Gruppenarbeiten

Für die Qualifikationsphase gilt:
Zur Ermittlung der Gesamtzensur sind die Ergebnisse der Klausuren und die Bewertung der Mitarbeit im Unterricht (mündliche und andere fachspezifische Leistungen) heranzuziehen. Der Anteil der schriftlichen Leistungen darf ein Drittel an der Gesamtzensur nicht unterschreiten und 50% nicht überschreiten.

4. Schulbücher

Die folgenden Lehrwerke müssen selbst beschafft werden:

Klasse 5: MusiX Schülerarbeitsheft 1A, Helbling, ISBN 978-3-86227-061-3
Klasse 6: MusiX Schülerarbeitsheft 1B, Helbling, ISBN 978-3-86227-062-0

In allen anderen Jahrgängen Arbeit mit Materialien aus der Fachsammlung Musik

5. Weiterführende Angebote

Es besteht ein breit gefächertes Angebot an AGsRock-Pop-Chor  5/6

  • Rock-Pop-Chor  5/6
  • Rock-Pop-Chor 7-10
  • Oberstufenchor, in Einzelfällen nach Absprache schon früher
  • Vokalensemble:  ausgewählte Schülerinnen und Schüler des Oberstufenchores
  • Orchester:  ab Kl. 5 nach Rücksprache mit der Orchesterleiterin
  • Blasorchester 1
  • Blasorchester 2 für Fortgeschrittene

Diese Gruppen stehen grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern offen. Für die Teilnahme an den Instrumentalensembles ist die altersgemäße Beherrschung eines Instruments Voraussetzung (siehe auch AGs).

In den Proben werden Stücke unterschiedlicher Stilrichtungen erarbeitet, die in öffentlichen Konzerten präsentiert werden.