Inhalt

  1.  Schulcurriculum
  2.  Anzahl der Klassenarbeiten
  3.  Kriterien für die Notenvergabe
  4.  Schulbücher
  5.  Befreiung vom Sportunterricht
  6.  Besonderheiten
  7.  Weiterführende Angebote

1. Schulcurriculum

Das Schulcurriculum orientiert sich an den aktuell gültigen Kerncurricula für Gymnasien für das Fach Sport, herausgegeben vom Niedersächsischen Kultusministerium. Hier können die Erlasse / Curriculare Vorgaben eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

  • HauscurriculumSportHauscurriculumSport

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Die konkreten didaktisch-methodischen Unterrichtsschwerpunkte richten sich individuell nach den jeweiligen zur Verfügung stehenden Lernorten und Materialien und den daraus resultierenden sportpraktischen Möglichkeiten.

2. Zahl der Klassenarbeiten

entfällt

3. Kriterien für die Notenvergabe

Bestimmungen für den Schulsport
RdErl. d. MK v. 1.10.2011 - 34.6 - 52 100/1 - VORIS 22410
Bezug: RdErl. "Qualifikationen für das Klettern im Schulsport" v. 30.5.2006 (SVBl. S. 249),
zuletzt geändert durch RdErl. v. 24.8.2010 (SVBl. S. 428) - VORIS 22410

Zum Schulsport gehören der Sportunterricht und der außerunterrichtliche Schulsport. Kompetenzerwerb erfolgt im Schulsport auf der Grundlage sportpraktischer und sporttheoretischer Inhalte. Die sportpraktischen Inhalte umfassen sowohl die traditionellen als auch neue Sportarten und sportartungebundene Bewegungsformen bzw. -ideen.

Sie sind in der Regel einem der folgenden sieben Erfahrungs- und Lernfelder zugeordnet:

  • Spielen
  • Schwimmen, Tauchen, Wasserspringen
  • Turnen und Bewegungskünste
  • Gymnastisches und tänzerisches Bewegen
  • Laufen, Springen, Werfen
  • Bewegen auf rollenden und gleitenden Geräten
  • Kämpfen.

3.1. Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung
In einem kompetenzorientierten Sportunterricht stellen neben Lernsituationen, die dem Kompetenzerwerb dienen, auch die Situationen der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung einen festen Bestandteil dar. Sie sollen regelmäßig unterrichtsbegleitend und/oder in punktuellen Überprüfungen erfolgen. Sie geben Rückmeldung über den erreichten Kompetenzstand der Lernenden und sind somit zur Steuerung des weiteren Kompetenzerwerbs erforderlich.
Für eine transparente Leistungsfeststellung und -bewertung sind die Leistungserwartungen und Bewertungsmaßstäbe frühzeitig offenzulegen und den Schülerinnen und Schülern sowie ggf. den Erziehungsberechtigten zu erläutern.

Leistungsfeststellung
Hierbei geht es um eine möglichst exakte Erfassung einer erbrachten Leistung. Die Leistungsmessung kann nach quantitativen und/oder qualitativen Maßstäben erfolgen. Sie sollte sich an den Exaktheitskriterien der Objektivität, Reliabilität und Validität orientieren. Insbesondere ist sicherzustel-len, dass nur das geprüft wird, was zuvor auch unterrichtet wurde.

Leistungsbewertung
Sie stellt die eigentliche pädagogische Aufgabe dar. Hierbei wird der festgestellten Leistung ein Wert zugeordnet.
Dies kann anhand folgender Normen erfolgen:
a) Sachnorm (Erfüllung der in den Kerncurricula/ EPA-EB genannten Standards)
Als Sachnorm für die festgestellte Leistung können auch allgemein gültige Vorgaben wie Leistungstabellen (vgl. Sportabzeichen) dienen. Hierüber entscheidet die Fachkonferenz.
b) Individualnorm (Differenz zwischen der individuellen Anfangs- und Endleistung)
c) Sozialnorm (Relation der festgestellten Leistung im Vergleich zur Gruppe)
Der Sachnorm kommt logisch und zeitlich die vorrangige Bedeutung zu, da sich Individual- und Sozialnorm auf die Erfüllung der Sachanforderungen beziehen.

Notenfindung
Dienen Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung der Notenfindung, so sind die Vorgaben der jeweiligen Kerncurricula zu beachten. Sie bestimmen die Gewichtung der inhaltsbezogenen (bewegungsbezogene Leistungen) und prozessbezogenen (kognitive, methodische, personale und soziale Qualifikationen) Komponenten bei der Findung der Gesamtzensur. Die Lehrkraft muss das Zustandekommen der Benotung begründen und die Gewichtung der Leistungen offenlegen können.

4. Schulbücher

entfällt

5. Befreiung vom Sportunterricht

5.1 Über die Befreiung einer Schülerin oder eines Schülers vom Sportunterricht bis zu drei Monaten entscheidet die Schulleitung. Die Schulleitung kann die den Sportunterricht erteilende Lehrkraft ermächtigen, Schülerinnen und Schüler bis zur Dauer eines Monats von der Teilnahme am Sportunterricht oder von bestimmten Teilbereichen zu befreien. Die vom Sportunterricht befreiten Schülerinnen und Schüler sind nach Maßgabe ihrer Beeinträchtigung grundsätzlich zur Anwesenheit im Sportunterricht verpflichtet und können zu unterstützenden Tätigkeiten herangezogen werden.
5.2 Die über einen Monat hinausgehende Befreiung von der Teilnahme am Sportunterricht oder von bestimmten Teilbereichen spricht die Schulleitung auf schriftlich begründeten Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers hin aus. Hierfür kann sie die Beibringung eines ärztlichen oder eines amtsärztlichen Attestes verlangen. Die Kosten des Attestes tragen die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler.
5.3 Während der Menstruation nehmen die Schülerinnen grundsätzlich am Sportunterricht teil. Bei Problemen während der Menstruation entscheiden sie in Absprache mit der Lehrkraft eigenverantwortlich über eine angemessene Beteiligung, über Belastung und Pausen.
5.4 Im Übrigen gilt Nr. 3.3 der Ergänzenden Bestimmungen zur Schulpflicht und zum Rechtsverhältnis der Schule (Erl. d. MK v. 29.8.1995 - SVBl. S. 223, zuletzt geändert durch Erl. d. MK v. 1.3.2006, SVBl. S. 109).

Einen "Antrag auf Befreiung von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht" können Sie unter "Formulare" herunterladen.

6. Besonderheiten

Ab Klasse 5: Anschaffung eines eigenen Parteileibchens (Farbe: neongelb)

7. Weiterführende Angebote

Weiterführende Unterrichtsangebote

  • Qualifizierungsphase: Wir ermöglichen interessierten Schülerinnen und Schülern als einzige Schule in der Grafschaft Bentheim die Wahl eines Sportprofils (Sport als P1-Fach auf erhöhtem Niveau)
  • Klasse 6: Im Rahmen des Schwimmunterrichts besteht die Möglichkeit zur Erlangung der Jugendschwimmabzeichen
  • Abnahme des Deutschen Sportabzeichens

Weiterführende außerunterrichtliche Angebote

  • Jugend trainiert für Olympia
    • Z. B. in den Disziplinen Leichtathletik, Schwimmen, Volleyball, Handball, Basketball, Fußball
  • Fußball:
    • Teilnahme u. a. am Barmer Cup, Schulturnier der Stadt Nordhorn
    • DFB-Stützpunktschule (Training/Sichtung)
  • Ausbildung von Schulsportassistentinnen und –assistenten
    • In Kooperation mit dem Kreissportbund
  • Sport am Mittag (SaM)
    • Betreut durch unsere Schulsportassistentinnen und –assistenten
  • Schulinterne Jahrgangsturniere (in Planung)
  • Bundesjugendspiele, Schulsportfeste
  • Sport-Sponsoren-Tag
  • Arbeitsgemeinschaften
    • Kooperative Basketball-AG (in Zusammenarbeit mit der Vechtetalschule)
    • Fecht-AG
    • Turn- und Trampolin-AG
    • Beachvolleyball-AG