Durchführung von Corona-Selbsttests

Ab dem 12.04. gilt an niedersächsischen Schulen eine Testpflicht. Der Schulbesuch im Präsenzunterricht ist also nur noch nach der Durchführung eines Selbsttests möglich. Der Selbsttest soll zweimal wöchentlich durchgeführt werden, soweit ausreichend Testkits zur Verfügung stehen.

Die erste Ausgabe des Testkits erfolgt am Montag, 12.04., und läuft für die Jahrgangsstufen 5 bis 11 wie folgt ab:

  • Schüler:innen der roten Gruppe kommen zur 1. Stunde in die Schule, um sich ihr Testkit für den Mittwoch (14.04.) abzuholen.
  • Schüler:innen der grünen Gruppe kommen zur 4. Stunde in die Schule, um sich ihr Testkit für den Dienstag (13.04.) abzuholen.

Schüler:innen der Jahrgangsstufe 12 erhalten ihr Testkit am Montag (12.04.) in der 1. Stunde (rote Gruppe) bzw. in der 2. Stunde (grüne Gruppe).

Die Testung selbst erfolgt grundsätzlich zu Hause, nur in Ausnahmefällen soll in der Schule getestet werden.

Schüler:innen, die an den Selbsttests nicht teilnehmen wollen, dürfen an Präsenzunterricht nicht mehr teilnehmen. In diesen Fällen ist es erforderlich, dass Sie die Befreiung von der Präsenzpflicht beantragen. Das Formular finden dazu Sie im Anhang. In diesem Fall erhält Ihr Kind Aufgaben für das Distanzlernen oder wird dem Klassenunterricht per Videokonferenz zugeschaltet.

Zu Klassenarbeiten muss Ihr Kind auch bei Befreiung von der Präsenzpflicht erscheinen! Es kommt dann nur zur betreffenden Stunde in die Schule und verlässt die Schule unmittelbar nach Ende der Klassenarbeit auch wieder.

Unabhängig davon, ob Ihr Kind an der Testung teilnehmen soll, muss es am kommenden Montag zunächst einmal in die Schule kommen. Bitte geben Sie Ihrer Tochter / Ihrem Sohn folgende Unterlagen mit:

  • Bestätigungsabschnitt, dass Sie das Informationsblatt „Verpflichtende Antigen-Selbsttestung zu Hause“ erhalten haben.
  • Sollten Sie Ihr Kind nicht testen lassen wollen, bringt Ihr Kind den Antrag zur Befreiung bereits am Montag mit.

 

 

Wie läuft das Testen ab?

  • Jeweils montags und mittwochs führen Sie den Selbsttest zu Hause nach Anleitung durch, bevor Ihr Kind zur Schule aufbricht. Bitte beachten Sie, dass die Testung etwa 20 Minuten beansprucht.
  • Der Test wird nur durchgeführt, wenn Ihr Kind an dem Tag auch in die Schule geht. Sollte der Unterricht im Wechselmodell (Szenario B) laufen und Ihr Kind dienstags und donnerstags in der Schule sein, führen Sie den Test bitte abweichend an diesen Wochentagen durch!
    Für die rote Gruppe wird der Test in der kommenden Woche also nur am Mittwoch, 14.04., durchgeführt. Die grüne Gruppe führt den Test am Dienstag, 13.04., und Donnerstag, 15.04., durch.
  • Kinder, die montags an der Notbetreuung teilnehmen, führen den Test auf jeden Fall auch am Montag durch. Eine erneute Testung am Dienstag ist dann nicht erforderlich. Gleiches gilt für die Teilnahme an der Notbetreuung am Mittwoch. Auch hier ist eine Testung am Donnerstag nicht mehr erforderlich, wenn bereits am Mittwoch getestet wurde.
  • Sollten Sie statt der ausgegebenen Testkits andere Corona-Selbsttests verwenden wollen (z.B. Spucktests), steht Ihnen das frei. Wichtig ist nur, dass es sich dabei um für die Testung auf Corona zugelassene Selbsttests handelt. Die alternativen Testkits müssen auf eigene Kosten beschafft werden, eine Kostenerstattung durch die Schule ist nicht möglich.
  • Zusammen mit dem Selbsttest-Kit bekommt Ihr Kind einen Zettel „Bestätigung der Durchführung des Selbsttests“ mit. Wichtig ist, dass Sie die Durchführung des Selbsttests nach jedem Test auf diesem Formular per Unterschrift bestätigen und das Ergebnis dort ankreuzen. Diesen Zettel muss Ihr Kind an jedem Tag mit in die Schule bringen – auch wenn an diesem Tag gar kein Test durchzuführen war. Der Zettel wird jeweils in der ersten Unterrichtsstunde kontrolliert. Die benutzten Tests müssen nicht mitgebracht werden.
  • Fehlt die Unterschrift, so ist folgendes Verfahren vorgesehen:
    • Liegt für ihr Kind eine Einwilligungserklärung zur Durchführung eines Selbsttests vor (wurde vor den Osterferien eingesammelt), kann Ihr Kind noch in der Schule diesen Test durchführen. Dafür halten wir zusätzliche Testkits in der Schule bereit.
    • Möchte Ihr Kind dies nicht oder liegt keine Einwilligungserklärung vor, wird Ihr Kind nach Hause geschickt.
  • Beachten Sie bitte: auch ein negatives Testergebnis gibt keine 100%tige Sicherheit, dass Ihr Kind sich und andere nicht ansteckt! Deshalb müssen wir weiterhin alle bisherigen Hygienemaßnahmen beibehalten.

Außerdem müssen Sie Ihr Kind bei Krankheitssymptomen (Fieber, etc.) wie bisher weiterhin für mindestens 48 Stunden zu Hause behalten.

 

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe

Andreas Langlet

 

Formulare zum Download:

In Niedersachsen, aber auch in vielen anderen Bundeländern wird die letzte Schulwoche des Abiturjahrgangs als Mottowoche gefeiert. Danach geht es für die Abiturienten in die schriftlichen und mündlichen Prüfungen. Von Montag bis Freitag kommen alle Schülerinnen und Schüler kostümiert in die Schule. Das Motto wechselt täglich. Es reicht von Geschlechtertausch über Helden der Kindheit hin zur Pyjamaparty oder Ähnlichem. Den Ideen sind keine Grenzen gesetzt Die Vorfreude auf dieses Highlight in der Schullaufbahn ist groß. Bereits Wochen vorher werden die Themen festgelegt und Kostüme bestellt und anprobiert. Je ausgefallener, desto besser!

So darf natürlich auch am Gymnasium Nordhorn die Mottowoche nicht fehlen. Nicht einmal Corona kann dies verhindern.

Kerstin Wörsdörfer

Der Montag stand unter dem Motto "Rollentausch".

  • 01TagRollentausch01TagRollentausch

Am Dienstag feierten unsere Schülerinnen und Schüler das Oktoberfest mitten in Nordhorn.

  • 02TagOktoberfest02TagOktoberfest

 Mittwoch war Highschool Tag!

  • 01Tag3Highschool01Tag3Highschool

Zukunft oder Vergangenheit? Am Donnerstag begaben sich alle unsere Abiturientinnen und Abiturienten auf Zeitreise.

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Den Abschluss fand die Mottowoche mit der Wahl von eher gewagten Outfits. Die ein oder andere Perle des guten Geschmacks konnte hier sicher gefunden werden.

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Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern erfolgreiche Abiturprüfungen!

 

 


Jahrgänge 5, 6, 7, 12 und 13 ab 15.03. im Präsenzunterricht, übrige Jahrgänge ab 22.03.

Nachdem der Jahrgang 13 bereits seit längerem im Präsenzunterricht ist, werden ab Montag, den 15.03., auch die Jahrgänge 5, 6, 7 und 12 in den Wechselunterricht (Szenario B) folgen. Voraussetzung ist, dass der Inzidenzwert in der Grafschaft bis Sonntag unter dem Wert von 100 bleibt. Die Jahrgänge 8 bis 11 bleiben eine Woche länger im Distanzlernen.

Sollten die Inzidenzwerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100 überschreiten, so wird in das Szenario C gewechselt. Das geschieht so lange, bis die Inzidenzwerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100 wieder unterschreiten.
Unter diesen Voraussetzungen dürfen ab dem 22.03. auch die Jahrgänge 8 bis 11 in den Wechselunterricht (Szenario B) gehen.

Der Unterricht im Abiturjahrgang findet weiterhin für den ganzen Jahrgang als Präsenzunterricht statt, da die Schule über ausreichende räumliche Kapazitäten verfügt. Größere Kurse werden geteilt und in benachbarten Räumen beschult. D.h. diese Schüler:innen gehen ganz normal zur Schule.

Die Schüler:innen sind in ihren Klassen/Kursen in rote und grüne Gruppen eingeteilt. Die genauen Tages des Präsenzunterrichts entnehmen Sie der Terminübersicht. Der Stundenplan an den Tagen der Präsenz entspricht dem Stundenplan während des Regelunterrichts. (ACHTUNG: Zum Halbjahreswechsel gab es einen neuen Stundenplan! Sollte Ihrem Kind dieser Stundenplan noch nicht mitgeteilt worden sein, wenden Sie sich bitte an den/die Klassenlehrer:in.)

Ganztagsangebote finden bis auf die bereits laufenden Online-Angebote nicht statt. Besondere Förderangebote (Förderkurse, Deutsch als Zweitsprache, LRS-Förderung) finden gleichwohl statt.

Sollte der Inzidenzwert an drei aufeinderfolgenden Tagen in der Grafschaft auf einen Wert von über 100 steigen, müssen die Jahrgangsstufen 5 bis 12 wieder in das Distanzlernen (Szenario C) wechseln. Der Wechsel erfolgt am darauf folgenden Schultag (bzw. am nachfolgenden Dienstag, so der Inzidenzwert die Grenze zu 100 am Sonntag überschreitet). Den aktuellen Status können Sie jeweils hier auf der Homepage einsehen.


Maskenpflicht

Mit der Rückkehr in die Schule besteht auf dem gesamten Schulgelände auch wieder die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung. Auch im Unterricht müssen diese Masken getragen werden und dürfen ggf. nur kurzfristig und nach Aufforderung durch die Lehrkraft abgenommen werden. Längere Zeit können die Schüler:innen die Mund-Nasenbedeckung lediglich auf dem Schulhof abnehmen, wenn sie sich innerhalb des Bereiches aufhalten, welcher der jeweiligen Jahrgangsstufe zugewiesen ist, und zusätzlich ein Abstand von mindestens 1,50 m eingehalten wird. 


Sportunterricht

Mit dem Stufenplan ist es auch wieder möglich, dass Sportunterricht stattfindet. Allerdings ist weiterhin kein Duschen möglich, so dass die Sportlehrkräfte ein Auge darauf haben, dass sich die Schüler:innen zwar bewegen, aber nicht ins Schwitzen kommen sollen.

In Bewegungsphasen kann die Mund-Nasenbedeckung nach Aufforderung durch die Sportlehrkraft bei ausreichendem Abstand abgenommen werden. Es wäre wünschenswert, wenn alle Schüler:innen deshalb einen beschrifteten Beutel (z.B. Plastik- oder Gefrierbeutel) dabei haben, um ihre Masken hygienisch aufbewahren zu können.

Grundsätzlich dürfen im Sportunterricht keine Schals, Halstücher oder stabilen Baumwollmasken, die am Hinterkopf zugeschnürt sind, getragen werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Klassenarbeiten und Klausuren

Für die Jahrgänge 5 bis 10 werden vor den Osterferien keine Klassenarbeiten mehr geschrieben. Lediglich Ersatzleistungen, die an die Stelle der einzigen Klassenarbeit treten, sind vor Ostern noch möglich. Sollte eine Ersatzleistung eingefordert werden, werden die jeweiligen Lehrer:innen in diesen Fällen ihre Klassen über Art und Umfang der Ersatzleistung informieren. Ich gehe aber davon aus, dass diese Möglichkeit nur in Ausnahmefällen genutzt wird, da nach den Osterferien noch ausreichend Zeit für das Schreiben von Klassenarbeiten bleibt.

Für die Jahrgänge 11 bis 13 werden angesetzte Klausuren auch tatsächliche als Klausuren geschrieben. D.h., dass Schüler:innen der Jahrgänge 11 und 12 werden ggf. für diese Klausuren in die Schule kommen, auch wenn an dem Tag eigentlich die andere Farbe daran wäre. Anschließend gehen diese Schüler:innen wieder nach Hause.


Notgruppen zur Betreuung von Kinder (Klasse 5 und 6)

Für Schüler:innen der Jahrgänge 5 und 6 wird für die Tage, an denen sie eigentlich zu Haus bleiben müssten, eine Notbetreuung in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr angeboten.

In Frage kommt die Notbetreuung für Schüler:innen, deren Erziehungsberechtigte zu folgenden Personenkreisen gehören:

  • Beschäftigte in sogenannten „kritischen Infrastrukturen“, etwa aus dem medizinischen oder pflegerischen Bereich, der Polizei, Rettungsdiensten oder den zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen nötigen Bereichen.
  • Kinder von Erziehungsberechtigten, die in einem „Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse“ tätig sind, etwa in den Bereichen Energieversorgung, Ernährung und Hygiene, Telekommunikation, Finanzen, Transport und Verkehr.
  • Härtefälle, die ansonsten etwa von Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall bedroht sind.

Vor Inanspruchnahme der Notbetreuung sind sämtliche anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen. Die Notwendigkeit ist ggf. durch Nachweise glaubhaft zu machen.

Eine Erweiterung um Schüler:innen, die bislang in der Notbetreuung waren, weil die häuslichen Bedingungen ein konzentriertes Arbeiten zu Hause nicht möglich machten, ist im Szenario B leider nicht möglich!

Sollten Sie eine Notbetreuung für Ihr Kind benötigen, melden Sie es bitte jeweils spätestens am Vortag bis 12.00 Uhr im Sekretariat unter 0 59 21 / 96 27 00 an.

Herzliche Grüße
Andreas Langlet

Das Gymnasium Nordhorn ist seit Beginn des zweiten Halbjahres 2020/2021 um ein weiteres Gebäude reicher: das N-Gebäude.

Die Rückkehr des Landes zum Abitur nach dreizehn Jahren und die Prognosen des Landkreises über steigende Schülerzahlen machten bereits vor Jahren deutlich, dass die vorhandenen Raumkapazitäten am Gymnasium Nordhorn nicht mehr genügen würden. Die Berechnung des Landkreises hatte ein Defizit von mehreren Unterrichts- und weiteren Differenzierungsräumen ergeben. Für eine Übergangslösung wurden zu Beginn des letzten Schuljahres kleinere Räumlichkeiten unter dem Dach reaktiviert, Räume der berufsbildenden Schulen in der Bachstraße genutzt und auch ein Container mit einem Klassenraum half, die Raumnot zu überbrücken. 

  • Neubau1Neubau1

Zu Beginn der Planungen stellte sich für die Schulleitung und die Verwaltung die Frage, wo die Räume überhaupt realisiert werden könnten, da die Möglichkeiten für weitere Gebäude durch die Baumaßnahmen der vergangenen Jahre stark eingeschränkt wurden. Seit der Übernahme des Gymnasiums von der Stadt Nordhorn hat der Landkreis Grafschaft Bentheim in die Sanierung der vorhandenen Bausubstanz, aber auch in den Bau neuer Gebäude investiert. Diese Baumaßnahmen grenzten die Standortsuche für die Errichtung eines weiteren großen Gebäudes stark ein. Da die alte Sporthalle ebenfalls sanierungsbedürftig war, wurde der Beschluss gefasst, den Neubau und die Sanierung der Sporthalle zu einer Maßnahme zusammenzufassen und das neue Gebäude an die alte Sporthalle anzugliedern. Geplant wurde das Gebäude von Klever und Bangen, wobei sich die detaillierten Planungen bis ins Jahr 2019 hinzogen. Im Dezember 2019 wurde mit dem ersten Spatenstich durch den Landrat Uwe Fietzek, den Schulleiter des Gymnasiums Nordhorn und offiziellen Vertretern aus Politik und Wirtschaft die Bauphase offiziell eröffnet. Nach etwa einem Jahr Bauzeit konnten die Arbeiten im Januar 2021 beendet werden. 

Innerhalb des Gebäudes gibt es acht Klassenräume und drei Differenzierungs- und Gruppenräume. Die Klassenräume konnten mit Mitteln des Digitalpaktes ausgestattet werden und entsprechen so dem neusten technischen Stand, so dass dort neben Präsenzunterricht auch Hybridmodelle oder voller Online-Unterricht angeboten werden können. Hierzu verfügen die Räume über Airserver und die Ausstattung mit Beamern, Computern und allen Anschlüssen zum Streamen und gleichzeitigem Aufnehmen. Obwohl das Gebäude in die "Lücke" zwischen dem V-Gebäude, der Feuerwehrzufahrt und der alten Sporthalle gebaut wurde, ist dabei kein Kompromiss entstanden. Ganz im Gegenteil! Man hat den Eindruck, als wenn der Bau in der Gesamtheit aller Gebäude geplant wurde. Die Klassenräume haben eine ausreichende Größe von mindestens 65 qm. Alle Gruppenräume lassen sich flexibel nutzen. Auch die Anbindung an die alte Sporthalle ist über das Gebäude möglich. Ein überaus gelungenes Ergebnis!

Als kleiner Wermutstropfen bleibt lediglich, dass aufgrund der Brandschutzvorgaben des Landkreises in den Fluren und auch im großen Eingangsbereich bislang noch keine Bilder aufgehängt werden dürfen, was den Bau kahl aussehen lässt. Aber auch hierfür findet sich hoffentlich bald eine Lösung!

Kerstin Wörsdörfer

Das Gymnasium Nordhorn musste schon viele Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand ziehen lassen. Diese feierlichen Veranstaltungen fanden normalerweise in der Aula im Beisein der Schulleitung und Lehrer als auch der Eltern und Schüler statt. Doch die Corona-Pandemie ließ einen derartigen Festakt nicht zu. Deshalb verabschiedeten der Schulleiter Andreas Langlet und die Vorsitzende des Personalrates, Barbara Bornemann, im Beisein nur einiger Kolleginnen und Kollegen die Studienrätin Monika Brüggemann, den Studiendirektor Wolfgang Fricke und den Studienrat Roland Möller in den Ruhestand. Umarmungen fehlten zwar, aber umso herzlicher waren die guten Wünsche.

Nach fast 42 Jahren im aktiven Dienst beendet die Studienrätin Monika Brüggemann ihren beruflichen Werdegang. Trotz dieser langen Zeit, so sagt Monika Brüggemann selbst, sei sie nie der Schule überdrüssig gewesen und habe sich stets die Freude am Unterrichten bewahren können, auch wenn die letzten Monate im Wechselunterricht oder auch im Distanzlernen sehr anstrengend gewesen seien. Dies habe den Abschied nach so langer Zeit aber ein wenig leichter gemacht. Monika Brüggemann studierte in Münster, bevor sie im Jahr 1979 ihren Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien im Bezirksseminar in Bielefeld antrat. Anderthalb Jahre später schloss sie ihr Referendariat erfolgreich ab und trat am 01.03.1981 ihre erste Stelle am Pestalozzi-Gymnasium in Herne an. Nachdem sie zunächst als Lehrkraft im Angestelltenverhältnis beschäftigt war, konnte sie im Jahr 1983 ins Beamtenverhältnis übernommen werden. Im Jahr 1986 wechselte Monika Brüggemann ans städtische Gymnasium in Ochtrup. Dort unterrichtete sie, bis sie zum August 2005 ihren Dienst am Gymnasium Nordhorn antrat. In all den Jahren als Lehrkraft, so Andreas Langlet, habe Monika Brüggemann sich über das normale Maß hinaus als Lehrkraft engagiert, stets einen freundlichen Umgang mit den Schülern und Eltern gepflegt und einen vorbildlichen Diensteifer an den Tag gelegt. Ihre Fähigkeit, gerade die jüngeren Schülerinnen und Schüler sowohl für Kunst als auch Französisch zu begeistern, sei beeindruckend gewesen. Wer einmal das Leuchten in den Augen von Sechstklässlern gesehen habe, die aus dem Unterricht von Frau Brüggemann kamen, wisse, was er meine. Das Miteinander am Gymnasium Nordhorn habe einen hohen Stellenwert in ihrem Berufsleben gehabt, daher habe sie u.a. im Personalrat am Gymnasium Nordhorn gewirkt. Und nicht zu vergessen, ihre Bereitschaft, sich auch, aufgrund des akuten Lehrermangels im Primarbereich, an eine Grundschule abordnen zu lassen. 

  • Monika BrüggemannMonika Brüggemann

Mathematik- und Physiklehrer Wolfgang Fricke tritt nach mehr als 34 Jahren Tätigkeit am Gymnasium Nordhorn in den Ruhestand. Von seinen Wegbegleitern wird er bis heute als engagierter Pädagoge geschätzt, der im Unterricht sowie als Mitglied der Schulleitung viel Einsatz zeigte. Nach dem Studium in Göttingen und dem Referendariat in Hildesheim begann 1986 seine Laufbahn am Gymnasium Nordhorn. 1988 folgte – nach zwei Jahren als Angestellter – die Übernahme ins Beamtenverhältnis. Von Anfang an sei Wolfgang Fricke ein innovativer Lehrer gewesen, der auf die Schülerinnen und Schüler einzugehen vermochte und sich stets motiviert in neue Aufgabengebiete einarbeitete, wie es der ehemalige Schulleiter Karl-Ludwig Galle in seinem Bewährungsbericht formulierte. Im Laufe der Jahrzehnte nahm Wolfgang Fricke an zahlreichen Fortbildungen teil, 1997 wurde er Fachobmann Physik und 2007 Koordinator. Seine Begeisterung für das Fach vermittelte er auch in einer Physik- und Informatik-AG sowie als Referent bei verschiedenen Veranstaltungen. Eine Herzensangelegenheit war ihm stets, Schülerinnen und Schüler zu einem Physik- oder Ingenieurstudium zu ermuntern: Dies belegen u.a. Exkursionen mit Oberstufenschüler*innen zur Hochschule für angewandte Wissenschaften HAW sowie zu Airbus in Hamburg und Besuche bei der Uni Twente, Fachrichtung Laserphysik und Nichtlineare Optik. Seit 2014 wirkte er als Koordinator für die Qualifikationsphase und zeichnete sich auch für die Organisation der Abiturprüfungen verantwortlich. Die damalige Schulleiterin Monika Woltmann würdigte in einem Gutachten zudem sein Engagement hinsichtlich Vertretungsplanung und Zeugniserstellung. Woltmanns Nachfolger Andreas Langlet erklärt, er habe stets die ruhige Art Wolfgang Frickes zu schätzen gewusst. Diese sowie seine reflektierten Beiträge hätten sehr zu einem überaus angenehmen Klima beigetragen.

Studienrat Roland Möller legte im Jahr 1987 die erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien mit den Fächern Englisch und Geschichte an der Universität Bielefeld ab. Anschließend arbeitete er jahrelang als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität und unterrichtete nebenbei acht Jahre Englisch an der Volkshochschule Gütersloh. Es folgte das Referendariat am Studienseminar in Meppen, das Roland Möller im Oktober 2003 erfolgreich abschloss. Bereits während des Referendariats war Roland Möller am Gymnasium Nordhorn tätig. Er machte einen so guten Eindruck auf die damalige Schulleiterin Monika Woltmann, dass diese ihn gerne übernehmen wollte. Es glückte. Im Rahmen einer Beurteilung zur Feststellung der Bewährung schreibt sie, dass Roland Möller aufgrund seiner fachlichen, aber auch menschlichen Fähigkeiten überaus qualifiziert sei und er sich u.a. in seiner Tätigkeit als Klassenlehrer sehr profiliert habe. Auch werde er aufgrund seiner Fachkompetenz und seiner Kollegialität bei seinen Fachkollegen sehr geschätzt. Er verstehe es, die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Altersgruppen mit interessanten altersgemäßen, aber auch anspruchsvollen Materialien anzusprechen und zu fördern. Seine Korrekturen von Klassenarbeiten seien stets Ausdruck einer besonderen Wertschätzung der Schülerinnen und Schülern gewesen, berichtete der Schulleiter Andreas Langlet. Dass er seinen Unterricht interessant gestalten konnte und auch gleichzeitig einen guten Draht zu seinen Schülern hatte, bescheinigten ihm diese immer wieder. Bis zum Ende seiner beruflichen Tätigkeit war er bei ihnen überaus beliebt. 

Allen Pensionären wünscht das Gymnasium Nordhorn für die Zukunft alles Gute. 

Kerstin Wörsdörfer