1. Anzahl pro Schuljahr in der Sekundarstufe I (5-10)
1.1 Langzeitfächer (mehr als 3 Stunden pro Woche) laut Beschluss des Schulvorstandes im Rahmen der Deregulierung:
Klasse | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
Deutsch | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 |
Englisch | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 |
Französisch | - | 4 | 4 | 4 | 4 | 51 |
Latein | - | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 |
Mathematik | 5 | 5 | 4 | 4 | 4 | 4 |
Andere Fremdsprachen in Jg. 10: Niederländisch und Spanisch vierstündig 51 Klausuren.
1 Regelfall mittlere Zahl bzgl. der Anzahl der Schriftlichen Arbeiten (dreistündiger Unterricht 3-5, vierstündiger Unterricht 4-6)
1.2 Übrige Fächer:
- Ganzjähriger Unterricht: 2 zensierte schriftliche Lernkontrollen im Schuljahr
- Epochalfach: Fachkonferenz entscheidet, ob 1 oder 2 in dem einen Halbjahr geschrieben werden
- Ausnahme 1: Sport: keine schriftliche Lernkontrolle
- Ausnahme 2: Die FK Kunst hat beschlossen, in den Jahrgängen 5,6,7 und 9 die 2. zensierte schriftliche Lernkontrolle durch eine andere Form der Lernkontrolle zu ersetzen. Das Nähere regelt die Fachkonferenz Kunst.
2. Genehmigungspflicht
- Bei Überschreiten der 30%- Klausel in der Sek I bzw. der 50%-Klausel in der Qualifikationsphase entscheidet die Schulleiterin, ob die Arbeit genehmigt werden kann.
- Die Klassenelternvertretung wird unter Angabe von Gründen über diese Entscheidung unterrichtet.
3. Sonstige Bestimmungen (Auswahl)
- Die Arbeiten müssen aus dem Unterricht erwachsen.
- Sie sind in der Regel einige Tage vor der Anfertigung anzukündigen.
- Sie sollen möglichst gleichmäßig über das Schuljahr verteilt werden.
- In einer Woche dürfen von einer Lerngruppe/Klasse nur 3 bewertete schriftliche Arbeiten angefertigt werden, an einem Tag nur eine.