Beachten Sie bitte die allgemeinen Hinweise zu den Klassen-/Kursarbeiten.

Für die Qualifikationsphase gilt (Auszug EB-VO-GO 10.8 und 10.9):
„10.8 In den Abiturprüfungsfächern werden im ersten Schuljahr jeweils drei Klausuren, im dritten Schulhalbjahr jeweils eine Klausur geschrieben. In den übrigen Fächern werden zwei Klausuren im Schuljahr geschrieben, sofern in diesen Fächern zwei aufeinander folgende Schulhalbjahre in einem Schuljahr zu belegen sind; ansonsten wird eine Klausur in einem Schulhalbjahr geschrieben. Im Unterricht in Sporttheorie wird je Schulhalbjahr eine Klausur geschrieben.
In den Fächern Kunst, Musik und Darstellendes Spiel kann eine Klausur durch eine fachpraktische Aufgabe, ggf. auch ohne schriftlichen Aufgabenteil ersetzt werden. In den Fremdsprachen Englisch, Französisch und Spanisch werden die verschiedenen Teilkompetenzen als Teil einer kombinierten Klausuraufgabe überprüft. Die Überprüfung der Teilkompetenz „Sprechen“ kann in dem Schulhalbjahr, in dem zwei Klausuren geschrieben werden, an die Stelle einer Klausur treten, nicht jedoch an die Stelle der Klausur von Art und Dauer der Abiturprüfungsarbeit nach Nr. 10.9.
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Im vierten Schulhalbjahr wird in den Fächern jeweils eine Klausur geschrieben.


10.9 Die Klausuren in Fächern mit erhöhtem Anforderungsniveau sollen zwei bis vier Unterrichtsstunden, in den übrigen Fächern zwei bis drei Unterrichtsstunden dauern. In Fremdsprachen, die in der Einführungsphase neu begonnen haben, sind während des ersten und zweiten Schulhalbjahres auch mehr als jeweils eine Klausur oder zwei Klausuren möglich, die dafür allerdings kürzer ausfallen können. Im dritten oder vierten Schulhalbjahr schreibt jede Schülerin und jeder Schüler in den vier schriftlichen Prüfungsfächern jeweils mindestens eine Klausur von Art und Dauer der Abiturprüfungsarbeit; die zeitliche Festlegung erfolgt durch die Schule.“

Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler, die in einem vierstündigen Fach auf normalem Niveau am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase ein Abiturprüfungsfach (P4 oder P5) nur noch dann wechseln können, wenn sie drei Klausuren in dem betreffenden Fach geschrieben haben.

Zahl der Klausuren

- Prüfungskursschüler (P1/P2/P3)  schreiben
- in der QPhase 12  (erstes Jahr der Qualifikationsphase) drei zweistündige Klausuren. Im Normalfall zwei im ersten Halbjahr und eine im zweiten Halbjahr.
- in der QPhase 34 (zweites Jahr der Qualifikationsphase) zwei  Klausuren : eine im ersten Halbjahr und eine im zweiten Halbjahr.  Eine der Klausuren findet unter Abiturbedingungen (sechsstündig) statt, die andere Klausur ist zweistündig.

- Prüfungskursschüler (P4/P5) schreiben
  - in der QPhase 12 (erstes Jahr der Qualifikationsphase) drei zweistündige Klausuren. Im Normalfall eine im ersten Halbjahr und zwei im zweiten Halbjahr.
  - in der QPhase 34 (zweites Jahr der Qualifikationsphase) zwei  Klausuren : eine im ersten Halbjahr und eine im zweiten Halbjahr. Eine der Klausuren findet für die P4-Schüler unter Abiturbedingungen (vierstündig) statt, die andere Klausur ist zweistündig.

- Grundkursschüler (kein Prüfungsfach) schreiben pro Halbjahr nur eine Klausur, in der Regel ist dies die zweite, falls zwei Klausurtermine angesetzt sind. Falls sich Grundkursschüler im ersten Jahr der Qualifikationsphase in vierstündigen Kursen Prüfungsfachoptionen offen halten wollen,   müssen sie im ersten Jahr der Qualifikationsphase drei Klausuren pro Schuljahr schreiben. Allerdings gehen dann auch   alle Klausurergebnisse  in die Beurteilung ein. Wenn sie an der ersten teilgenommen haben, müssen sie auch an der zweiten teilnehmen,  auch wenn sie zwischenzeitlich ihre Prüfungsfachambitionen aufgeben haben sollten!

An Tagen mit einer sechsstündigen Klausur findet kein Nachmittagsunterricht für die betroffenen Schüler/innen statt.

Wetterbedingter Unterrichtsausfall

Falls Klausuren unter Abiturbedingungen am einem Tag angesetzt sind, an dem ein wetterbedingter Unterrichtsausfall (z.B. Glatteis, etc...) angesagt ist, wird die Klausur in der Regel am gleichen Tag ab 9.30 Uhr geschrieben, wenn die Verkehrsverhältnisse dies zulassen. In diesem Fall sind unbedingt die Informationen auf IServ und der Homepage zu beachten!