1. Anzahl pro Schuljahr in der Sekundarstufe I (5-10)

1.1 Langzeitfächer (mehr als 3 Stunden pro Woche) laut Beschluss des Schulvorstandes im Rahmen der Deregulierung:

Klasse 5 6 7 8 9 10
Deutsch 4 4 4 4 4 4
Englisch 4 4 4 4 4 4
Französisch - 4 4 4 4 51
Latein - 4 4 4 4 4
Mathematik 5 5 4 4 4 4

Andere Fremdsprachen in Jg. 10: Niederländisch und Spanisch vierstündig 51 Klausuren.

1 Regelfall mittlere Zahl bzgl. der Anzahl der Schriftlichen Arbeiten (dreistündiger Unterricht 3-5, vierstündiger Unterricht 4-6)

 1.2 Übrige Fächer:

  • Ganzjähriger Unterricht: 2 zensierte schriftliche Lernkontrollen im Schuljahr
  • Epochalfach: Fachkonferenz entscheidet, ob 1 oder 2 in dem einen Halbjahr geschrieben werden
  • Ausnahme 1: Sport: keine schriftliche Lernkontrolle
  • Ausnahme 2: Die FK Kunst hat beschlossen, in den Jahrgängen 5,6,7 und 9 die 2. zensierte schriftliche Lernkontrolle durch eine andere Form der Lernkontrolle zu ersetzen. Das Nähere regelt die Fachkonferenz Kunst.

 2. Genehmigungspflicht

  • Bei Überschreiten der 30%- Klausel in der Sek I bzw. der 50%-Klausel in der Qualifikationsphase entscheidet die Schulleiterin, ob die Arbeit genehmigt werden kann.
  • Die Klassenelternvertretung wird unter Angabe von Gründen über diese Entscheidung unterrichtet.

 3. Sonstige Bestimmungen (Auswahl)

  • Die Arbeiten müssen aus dem Unterricht erwachsen.
  • Sie sind in der Regel einige Tage vor der Anfertigung anzukündigen.
  • Sie sollen möglichst gleichmäßig über das Schuljahr verteilt werden.
  • In einer Woche dürfen von einer Lerngruppe/Klasse nur 3 bewertete schriftliche Arbeiten angefertigt werden, an einem Tag nur eine.